Allgemeine Geschäftsbedingungen

    • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtliche Beziehung zwischen Eisprung Animation Studio GmbH, Sandrainstrasse 3, CH-3007 Bern und dem Kunden. Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil jeder Rechtsbeziehung zwischen Team Tumult und dem Kunden (nachfolgend "Parteien" genannt).
     
    • Die vorliegenden AGB gelten auch ohne ausdrücklichen Vertragsabschluss, sofern der Kunde Leistungen der Eisprung Animation Studio GmbH annimmt.
     
    • Im Falle eines Widerspruchs gehen diese AGB allfälligen AGB des Kunden vor.
     
    • Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch für alle Folgegeschäfte einschliesslich solcher, die mündlich, telefonisch und elektronisch (z.B. per e-Mail) abgeschlossen werden. Ein ausdrücklicher wiederholter Bezug auf diese AGB ist in diesen Fällen nicht nötig.
     
  • Die konkreten Vertragsinhalte, insbesondere die von Eisprung Animation Studio GmbH zu erbringenden Leistungen, die vom Kunden geschuldete Vergütung, die Fälligkeit der Vergütung sowie die Berechtigung an den Arbeitsresultaten, werden zwischen den Parteien schriftlich (inklusive e-Mail) vereinbart. Die Bestimmungen des konkreten Vertrags gehen diesen AGB stets vor.

    • Eisprung Animation Studio GmbH zeichnet für die Erbringung der Leistungen nach Maßgabe des Vertrags sowie dieser AGB verantwortlich. Eisprung Animation Studio GmbH bietet Gewähr, dass die durch sie erbrachten Leistungen den international üblichen Qualitätsstandards entsprechen.
     
    • Für eine optimale Umsetzung des Projekts im Sinne des Kunden erstellt Team Tumult für bestimmte Arbeitsphasen (z.B. Entwurf, Animatic, Grob-Schnitt etc.) nach Absprache Zwischenpräsentationen. Die durch den. Kunden abgenommenen Arbeitsergebnisse sowie allenfalls beschlossene Modifikationen sind anschliessend für die Weiterbearbeitung verbindlich. Von diesen Zwischenschritten abweichende, spätere Änderungen durch den Kunden sind kostenpflichtig.
     
    • Der Kunde verpflichtet sich, Eisprung Animation Studio GmbH zu unterstützen, sofern dies zur Erbringung der Leistungen der Eisprung Animation Studio GmbH erforderlich ist. Er ist dafür verantwortlich, dass das von ihm an die Eisprung Animation Studio GmbH überlassene Material (wie z.B. Werbetexte, Logos, Schriften etc.) fehlerfrei und definitiv ist. Platzhalter müssen klar als solche bezeichnet werden. Jegliche diesbezügliche Haftung wird von Eisprung Animation Studio GmbHist zurückgewiesen.
     
    • Eisprung Animation Studio GmbH verpflichtet sich, die Weisungen und die Änderungswünsche des Kunden, welche dieser anlässlich einer Zwischenpräsentation anbringt, zu berücksichtigen, soweit dies zumutbar ist und soweit die gewünschten Änderungen sich innerhalb der vereinbarten Rahmenbedingungen halten. Eisprung Animation Studio GmbH ist vom Kunden für dadurch verursachte Mehrleistungen zusätzlich zu entschädigen, sofern diese über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen.
     
    • Der/die im konkreten Vertrag designierte Projektverantwortliche ist berechtigt, den Kunden in allen Belangen im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis zu vertreten und hat demzufolge mit Bezug auf die Produktion auch uneingeschränkte Entscheidungsbefugnis.
     
    • Der Kunde kann die Abnahme des Werkes nur verweigern, wenn es in qualitativer Hinsicht mangelhaft
oder unvollständig ist, nicht den vereinbarten oder branchenüblichen technischen Standards entspricht
oder die im konkreten Vertrag vereinbarten Spezifikationen missachtet und nachdem Eisprung Animation Studio GmbH eine angemessene Frist zur Nachbesserung angesetzt worden ist und ungenutzt abgelaufen ist. Die fehlende Abnahme hat ausschliesslich zur Folge, dass der Kunde vom Vertragsverhältnis mit Eisprung Animation Studio GmbH zurücktreten kann, Eisprung Animation Studio GmbH aber für die bereits geleisteten Arbeiten vollumfänglich zu entschädigen hat. Sämtliche weiteren Ansprüche und Rechtsbehelfe des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

     
    • Mit erfolgter Abnahme durch den Kunden fallen weitere Ansprüche des Kunden (insbesondere allfällige Ansprüche auf Behebung von Mängeln und Schadenersatz) dahin.
    • Fristen und Daten, die nicht vertraglich geregelt sind, sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und nicht verbindlich. Allfällige Verspätungen werden dem Kunden von der Eisprung Animation Studio GmbH möglichst früh kommuniziert.

     
    • Die Nichteinhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen berechtigt den Kunden nur dann zur Vertragsaufzulösen, wenn Eisprung Animation Studio GmbH grobes Verschulden trifft. Sämtliche weitergehende Rechte bei Verzögerunggen sind ausgeschlossen.
  • Wenn die Gründe für einen vorzeitigen Produktionsabbruch durch den Kunden zu verantworten sind, haftet dieser für die gesamte vereinbarte Vergütung, unabhängig davon, ob der Vertrag durch den Kunden oder Eisprung Animation Studio GmbH beendet wird.

  • Eisprung Animation Studio GmbH verpflichtet sich, die ihnen vom Kunden zugänglich gemachten oder zur Verfügung gestellten Unterlangen und Informationen streng vertraulich zu behandeln.

    • Die Eigentums- und Urheberrechte an allen von der Eisprung Animation Studio GmbH geschaffenen Leistungen und Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Figuren etc.) gehören ausschliesslich und unbeschränkt der isprung Animation Studio GmbH (nachfolgend "Arbeitsresultat" genannt).
     
    • Eisprung Animation Studio GmbH gewährt dem Kunden das Recht, die Arbeitsresultate in örtlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht in dem Umfang zu nutzen, wie dies zwischen den Parteien im konkreten Vertrag vereinbart worden ist. Das Recht wird insofern exklusiv an den Kunden erteilt, als dies nicht abweichend in diesen AGB geregelt wird (vgl. z.B. Ziff. 10.2). Jegliche darüber hinausgehende Nutzung der Arbeitsresultate oder Teile davon durch den Kunden ist selbst dann nicht zulässig, wenn diese nicht urheberrechtlich geschützt sind. Vorbehalten bleibt eine abweichende vertragliche Regelung zwischen den Parteien. Wurde die Nutzung der Abeitsresultate im konkreten Vertrag nicht ausdrücklich geregelt, so darf der Kunde die Auftragsresultate ausschliesslich zu privaten, nicht-kommerziellen Zwecken nutzen.
     
    • Der Kunde ist ohne Einverständnis von Team Tumult nicht berechtigt, Änderungen am Original oder an Reproduktionen der Arbeitsresultate vorzunehmen. Jede Nachahmung - auch von Teilen, von Skizzen, Konzepten, Ideen und Entwürfen - ist unzulässig.
     
    • Die Nutzungsrechte an den Arbeitsresultaten gehen erst nach vollständiger Bezahlung der an die Eisprung Animation Studio GmbH geschuldeten Vergütung an den Kunden über.
     
    • Die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Eisprung Animation Studio GmbH.
     
    • Eine Verletzung der Bestimmungen gemäß Ziff. 7.2 bis 7.5 durch den Kunden begründet in jedem einzelnen Fall einen Anspruch der Eisprung Animation Studio GmbH auf eine Konventionalstrafe im doppelten Betrag der vertraglichen Vergütung. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Einhaltung dieser Bestimmungen. Schadenersatzforderungen, die den Betrag der Konventionalstrafe übersteigen, bleiben vorbehalten. Zudem ist die Eisprung Animation Studio GmbH bei einer wiederholten Verletzung von unter Ziff. 7.2 bis 7.5 aufgeführten Bestimmungen berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis mit sofortiger Wirkung zu entziehen.
     
    • Bei Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung von Werken Dritter geht die Eisprung Animation Studio GmbH ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Kunden davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Bei entsprechenden Haftungsansprüchen durch Dritte hat der Kunde Eisprung Animation Studio GmbH vollumfänglich schadlos zu halten.
     
    • Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
    • Die vom Kunden zu bezahlende Vergütung wird im konkreten Vertrag festgehalten. Sofern dort nicht eine abweichende Regelung vereinbart wird, versteht sich ein Preis lediglich als Richtpreis, nicht als Fixpreis, und wird auf Stundenbasis abgerechnet. Weiter ist die Vergütung, sofern im konkreten Vertrag nicht anders geregelt, vom Kunden an die Eisprung Animation Studio GmbH wie folgt zu bezahlen: 30% der Vergütung bei Vertragsunterzeichnung, 30% bei der ersten Teilabnahme und 40% bei der Endabnahme.
     
    • Die Zahlungsfrist beträgt30 Tage. Eisprung Animation Studio GmbH behält sich vor, abgeschlossene Arbeitsresultate bis zum Eingang der Zahlung zurückzubehalten.
     
    • Eisprung Animation Studio GmbH ist berechtigt, zur Erbringung von Leistungen für den Kunden Dritte beizuziehen.
     
    • Eisprung Animation Studio GmbH ist berechtigt, ihre Arbeitsresultate zur Eigenwerbung zu verwenden (u.a. auf ihrer Webseite).
     
    • Sofern nicht anders vereinbart, ist die Eisprung Animation Studio GmbH berechtigt, auf den Vervielfältigungsstücke und Veröffentlich oder in einer von ihr zu bestimmenden Form genannten Arbeitsresultate als Urheber namentlich zu werden.
    • Eisprung Animation Studio GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sämtliche weitere Haftung der Eisprung Animation Studio GmbH ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für beigezogene Dritte, wie ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen.
     
    • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt werden, übernimmt die Eisprung Animation Studio GmbH gegenüber dem Kunden keinerlei Gewährleistung. Das entsprechende Vertragsverhältnis besteht in diesen Fällen ausschliesslich zwischen dem beigezogenen Dritten, sowie dem Kunden. Jegliche diesbezügliche Haftung der Eisprung Animation Studio GmbH ist ausgeschlossen.
    • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Teile des Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als
seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
     
    • Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist schweizerisches Recht anwendbar.
     
    • Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bern.